Folkwang zu Gast - SYMPOSIUM 8.-9. März 2019: Vom Kreuz zur Freiheit. Johann Sebastian Bachs Johannespassion (Kreuzeskirche, Essen)
Satzung des Forum Kreuzeskirche Essen e.V.
Das Forum Kreuzeskirche Essen ist eine Einrichtung zur Begegnung von Kultur, Wissen-schaft und Kirche.
Als Begegnungsstätte steht das Forum Kreuzeskirche Essen allen Bürgern und Bevölkerungsgruppen offen, die an gegenseitiger Verständigung und an einem besseren Verständnis für Kultur, Wissenschaft und Kirche interessiert sind.
Das Forum Kreuzeskirche Essen strebt eine fachübergreifende Zusammenarbeit mehrerer Institutionen an. Es gewährt einen Einblick in deren Arbeitsweise und stellt die Ergebnisse der Öffentlichkeit vor. Damit fördert es das Verständnis für ihre Funktion und die Ziele ihrer Arbeit. Die spartenübergreifende Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen ermöglicht eine inhaltliche und thematische Verknüpfung bei Veranstaltungen. Dies ist ein besonders wichtiges und spezifisches Anliegen des Forums Kreuzeskirche Essen. Die eng verwobenen Aspekte von Kultur, Kunst, Wissenschaft, Gesellschaft, Theologie und Kirche können dargestellt und in ihren Affinitäten erörtert werden. Das bei öffentlichen Veranstaltungen Dargebotene soll eine dem Forum entsprechende angemessene Qualität haben.
Als öffentliche Begegnungsstätte ist das Forum Kreuzeskirche Essen ein Ort der Darstellung, der differenzierten Wahrnehmung und der vorbehaltlosen Auseinandersetzung mit den Erscheinungsformen der Kunst, den Inhalten von Lehre und Forschung, den gesellschaft-lichen Prozessen und den theologischen und kirchlichen Fragestellungen; ein Ort der Diskussion über das Verhältnis von Kultur, Kunst, Wissenschaft, Gesellschaft und Kirche zueinander; ein Ort des Dialogs zwischen Menschen, die am kulturellen, wissenschaftlichen, gesellschaftlichen oder kirchlichen Leben teilnehmen. Die Autonomie und die Würde des anderen sind dabei zu achten.
Das Forum Kreuzeskirche Essen weiß sich der Vielfalt gesellschaftlicher Gruppen und Meinungen verpflichtet. Seine Aktivitäten sollen das gegenseitige Verstehen der sich begegnenden Menschen bei voller Meinungsfreiheit erleichtern, zur Integration der verschiedenen Bevölkerungsgruppen und Einzelner beitragen, verschiedene Meinungen tolerieren und das Bewusstsein für Solidarität fördern.
§ 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
§ 7 Geschäftsführender Vorstand
§ 8 Zuständigkeit des geschäftsführenden Vorstands
§ 9 Wahl der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes
§ 10 Sitzungen und Beschlüsse des geschäftsführenden Vorstandes
§ 12 Zuständigkeit und Sitzungen des erweiterten Vorstandes
§ 14 Einberufung der Mitgliederversammlung
§ 15 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung